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Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Am 26.08.2006 trat das Mittelstandsentlastungsgesetz in Kraft. Für den Bereich des Datenschutzes sollen die wichtigsten Änderungen kurz aufgeführt werden:

Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten erst ab 10 Personen, die in der Regel ständig mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind. Bisher lag die Schwelle bei 5 Arbeitnehmern die mit personenbezogenen Daten umgehen, verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen.

Dies bedeutet aber nicht, daß kleinere Unternehmen sich nicht um das Thema Datenschutz kümmern müssen: die gesetzlichen Vorschriften sind von allen Unternehmen umzusetzen.   

Wir sorgen für Ihren Datenschutz und Ihre IT-Sicherheit!
kompetent - unabhängig -

 

        

              Tonas Vasilis

ZERTIFIZIERTE

     Externer Datenschutzbeauftragter

                              und

                IT Sachverständiger

Mitglied bei der :

DESAG  - deutsche-sachverstaendigen-gesellschaft

BSG e.V. - Berufsfachverband für das Sachverständigen u. Gutachterwesen

SV DSB Tonas | tonas@edv-schutz.de