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Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Am 26.08.2006 trat das Mittelstandsentlastungsgesetz in Kraft. Für den Bereich des Datenschutzes sollen die wichtigsten Änderungen kurz aufgeführt werden:
Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten erst ab 10 Personen, die in der Regel ständig mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind. Bisher lag die Schwelle bei 5 Arbeitnehmern die mit personenbezogenen Daten umgehen, verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen.
Dies bedeutet aber nicht, daß kleinere Unternehmen sich nicht um das Thema Datenschutz kümmern müssen: die gesetzlichen Vorschriften sind von allen Unternehmen umzusetzen.
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kompetent - unabhängig -
Tonas Vasilis
ZERTIFIZIERTE
Externer Datenschutzbeauftragter
und
IT Sachverständiger
Mitglied bei der :
DESAG - deutsche-sachverstaendigen-gesellschaft
BSG e.V. - Berufsfachverband für das Sachverständigen u. Gutachterwesen