Home
Datenschutz Gesetz
DSBeauftragter
Sachverständiger
Dienstleistungen
AGB's
News
Presse
Links
Kontakt
So finden Sie uns
Impressum
Sitemap



News

Datenschutz - Mittelstandsentlastungsgesetz in Kraft

Am 26.08.2006 trat das Mittelstandsentlastungsgesetz in Kraft. Für den Bereich des Datenschutzes sollen die wichtigsten Änderungen kurz aufgeführt werden:

Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten erst ab 10 Personen, die in der Regel ständig mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind. Bisher lag die Schwelle bei 5 Arbeitnehmern.

Die Fachkunde des Beauftragten richtet sich nach dem Umfang der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle.

Externe Beauftragte haben nun auch Kontrollbefugnis hinsichtlich der Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegen. Sie sind dafür aber auch zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine Verletzung dieser Verschwiegenheitspflicht ist gemäß § 203 StGB strafbar. Gleichzeitig wurde ein Zeugnisverweigerungsrecht des Beauftragten sowie ein Beschlagnahmeverbot eingefügt.

Neben diesen drei wichtigen Neuerungen wurde noch eine Beratungspflicht der Aufsichtsbehörde festgeschrieben, sowie klargestellt, dass auch ohne Bestellpflicht der Datenschutz durch den Leiter der verantwortlichen Stelle auf andere Weise sichergestellt werden muss.

Der privat PC im Visier der Hacker

Durch eine aktuelle Studie eines führenden Sicherheitsunternehmens wird deutlich, dass heutzutage nicht mehr die Unternehmensnetzwerke das Angriffsziel für Hacker sind. Der Privatanwender ist mit über 80 % aller festgestellten Angriffe als Hauptziel für kriminelle Internetangriffe zu sehen. Speziell Phishing-Mails zeigen einen deutlichen Anstieg.

Die finanziellen Bereicherungsabsichten der Hacker zeigen sich insbesondere in dem Ziel, vertrauliche Daten wie Zugangsdaten zum Online-Banking, Pin-Codes oder Passwörter zu erlangen. Privatanwender sind für solcherlei Angriffe ein leichteres Ziel als die mittlerweile durch ausgereifte und umfangreiche Sicherheitstechnik geschützten Firmennetzwerke.


Vielen Heimrechnern fehlen immer noch die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und oftmals gelangen kriminelle Kräfte aufgrund von Unachtsamkeit oder Leichtsinn des Privatanwenders an ihr finanzielles Ziel.

Wie sehr kriminelle Kräfte auf den Leichsinn des Heimanwenders bauen, zeigt sich speziell an der Bedrohung durch Social-Engineering-Kampagnen (Social Engineering bedeutet das Erlangen von Informationen durch Manipulation von Menschen), welche per E-Mail auf mögliche Bedrohungen durch das Internet aufmerksam machen und dem Nutzer die Möglichkeit zum Download einer angeblichen Schutzsoftware bieten. Diese so genannte Schutzsoftware ist leider der eigentliche Angriff auf die Sicherheit des Systems.

Schädliche Programme verstecken sich mittlerweile immer besser vor installierten Sicherheitsanwendungen. Allein der als kriminell einzustufende Anteil an Spammailings ist im ersten Halbjahr um 35 % zum Vorjahr gestiegen. Spam macht mittlerweile über 50% des gesamten E-Mail Versands aus.

Vielfach kann ein Angriff und eine damit verbundene Manipulation, bzw. ein Missbrauch von Daten, nur durch die Hilfe erfahrener Gutachter und Forensiker nachgewiesen werden.

SV DSB Tonas | tonas@edv-schutz.de